Verfahren gegen Ex-FPÖ-Politiker eingestellt
09.12.2020 23:43
Die Zahlung von 1.200 € genügte um das Verfahren gegen einen Ex-FPÖ-Poiitiker in Bergheim einzustellen, der vom Balkon aus geschossen hatte.
Sachbeschädigung und Waffenverbots-Verstoß
Im Sommer 2019 hatte ein ehemaliger FPÖ-Politiker von seinem Balkon in Bergheim aus Schüsse mit einer Gasdruck-Waffe abgegeben. Nun hat das Verfahren vor Gericht stattgefunden und wurde gegen eine Zahlung von 1.200 Euro durch den Angeklagten eingestellt. Es war offenbar laut Polizei nicht das erste Mal, dass der FPÖ-Politiker, der anschließend aus der freiheitlichen Partei ausgeschlossen wurde, von seinem Balkon aus Schüsse abgegeben hat.
In dem konkreten Fall, der am Mittwoch verhandelt wurde, hat die Staatsanwaltschaft rund ein Jahr ermittelt. Der frühere Gemeinde-Politiker in Bergheim hat mit seinen Schüssen am Balkon einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Der Mann hatte auf das Nachbarhaus geschossen und auch auf einen geparkten PKW. Der Sachschaden wurde mit ungefähr 6.000 Euro beziffert, verletzt wurde bei seiner Tat niemand.
Keine Gemeingefährdung weil keine Personen...
Weil keine anderen Personen an der Szene beteiligt waren oder anwesend waren, hat der nunmehr ehemalige FPÖ Gemeindepolitiker aber ein milderes Urteil zu erwarten gehabt. Die Tatsache, dass keine anderen Personen anwesend waren, auf die er schießen hätte können oder die von einer Kugel - wenn auch unbeabsichtigt - getroffen werden hätten können, hat die Gemeingefährdung nicht gerechtfertigt. Das Waffenverbot allerdings hat der Mann verletzt, weil schon im Sommer 2019 ein Waffenverbot gegen den FPÖ-Politiker ausgesprochen worden war.
Ob die Staatsanwaltschaft gegen den Tatausgleich, also gegen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Strafzahlung von 1.200 Euro noch Einspruch erhebt ist noch nicht geklärt. Die Staatsanwälte in Salzburg haben für eine ewaige Beschwerde noch 2 Wochen Zeit.