Skilifte in Gaißau wieder in Betrieb

16.01.2021 18:21

  • Skifahren / Ski in Gaißau-Hintersee © Skiregion gassauhintersee.at

Am heutigen Samstag hat das Skigebiet Gaißau-Hintersee nach etwa 2 Jahren Pause wieder den Betrieb aufgenommen, davor hatte es Streit gegeben.

Lifte in Gaißau-Hintersee wieder offen

Nach zwei Jahren politischem und wirtschaftlichem Gezerre um die Skilifte in der flachgauer Skiregion Gaißau-Hintersee ist mitten im Corona-Lockdown der Skilift am 16. Jänner 2021 wieder gestartet. Die Betreiber hoffen auf regen Zuspruch und viele Skifahrer in der Region, Hotels bleiben aktuell ja geschlossen.

Während in anderen Skiregionen die Liftbetriebe reduziert oder eingestellt wurden, hat man in Hintersee nun den Skilift wieder eröffnet. Die Schließung hatte aber mit Corona nichts zu tun, denn schon seit 2 Jahren herrschte hier Stillstand. Ein zurückhaltender chinseischer Eigentümer und ein Hickhack in der Politik legten die Skiregion in dieser Zeit lahm.

Start war für Weihnachten geplant

Der Start der Skiregion war eigentlich für Weihnachten 2020 wieder geplant, allerdings fehlte den Hinterseern zu diesem Zeitpunkt noch der Schnee, inzwischen ist viel Neuschnee gefallen und die Pisten sind in einem guten Zustand. Mit dem Zuspruch am ersten Tag ist man laut einem Bericht der ORF Salzburg offenbar zufrieden.

Preise angezogen

Die Preise wurde im Skigebiet für die Skikarten etwas erhöht, die Tageskarte für Erwachsene kostete 2018 noch € 37,50 und wird dieses Jahr um € 41 angeboten, die Kinderkarte kostete € 16 im Jahr 2018 und € 18 im aktuellen Jahr. Die Preissteigerung beläuft sich auf rund 9 - 12 % gegenüber dem Zeitpunkt der Schließung der LIfte vor 2 Jahren.

Corona-Sicherheitskonzept der Liftbetreiber

Die aktuelle Öffnung ist natürlich unter dem Licht der Corona-Virus-Pandemie zu sehen, daher gibt es natürlich auch im Skigebiet Gaißau-Hintersee entsprechende Vorkehrungen. Das Tragen einer FFP 2-Maske ist in allen geschlossenen oder abdeckbaren Liften (also Gondeln, Kabinen und auch abdeckbare Sessellifte) und auch in den geschlossenen Zugangsbereichen verpflichtend, allerdings nur für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. 

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