Urteil im Mordprozess

25.11.2015 20:20

Zu einem Urteil von 20 Jahren Haft kam es im Geschworenen-Prozess am Landesgericht Salzburg nach dem Mord in Straßwalchen im Flachgau.

Beschuldigter spricht von "Unfall"

Die Verteidigung des 54-jährigen Tschetschenen spricht nach dem Mordfall vom 5. Febuar 2015 in Straßwalchen von einem Unfall und nicht von einem Mord. Die Geschworenen am Landesgericht Salzburg schenkten den Aussagen des Angeklagten offenbar keinen Glauben. Der Angeklagte soll im Streit einen 53-jährigen Landsmann in Straßwalchen erschossen haben. Er wurde nun wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 20 Jahren Haft verurteilt.

Mordprozess startete im Sommer

Der Prozess wegen der Tötung in Straßwalchen startete am 13. Juli 2015 in Salzburg. Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass es sich dabei um einen Unfall gehandelt habe. Er habe vor dem Kontrahenten Angst bekommen und deshalb einen Warnschuss abfeuern wollen, gab der Mann vor Gericht an. Dabei sei er gestolpert und der Schuß habe sich gelöst, dabei habe die Kugel den Bekannten in der Brust getroffen.

Der 53-jährige Tschetschene starb noch an Ort und Stelle an Herzpumpversagen. Die Verteidigung, geführt von Verteidiger Jörg Dostal, meldete sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berfuung wegen der Strafe und wegen privatrechtlicher Ansprüche an.

Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Schmerzensgeld für Opferfamilie

Vom Gericht wurde auch der Witwe und den Kindern des Opfers ein Schmerzensgeld von 71.000 Euro zugesprochen. Dieses war von Opferanwalt Stefan Rieder für die Angehörigen des Toten eingefordert worden. Dass der 54-jährige Tschetschene eine Waffe illegal besessen hatte, hatte der Angeklagte auch gestanden. Dieses Geständnis wurde vom Gericht unter der Führung von Richterin Ilona Schalwich-Mozes als Mildernd für die Strafe gewertet. Der Angeklagte hat allerdings drei einschlägige Vorstrafen, dieser Umstand wirkte auf die Strafbemessung letztlich erschwerend.

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